Kurzcharakteristik

Wer sich heute als Architekt oder Planer mit „öffentlichen Gebäuden“ beschäftigt, für den ist das Thema „Barrierefreiheit“ ein ständiger Begleiter. Nicht nur, dass es hier zahlreiche gesetzliche Vorgaben gibt, auch die gesellschaftlichen Ansprüche, sowie die demographische Entwicklung machen es erforderlich, dass dieser Bereich sowohl bei der Umfeldentwicklung, wie auch bei der baulichen und räumlichen Gestaltung berücksichtigt wird.

 

Wenn über Barrierefreiheit gesprochen wird, dann hat man immer den motorisch eingeschränkten Menschen vor Augen. Also, den Rollstuhlfahrer bzw. den Rollatorschieber. Bedauerlicherweise bleiben dabei die sensorisch eingeschränkten Menschen, also die Hör- und Sehgeschädigten, mehr oder weniger unberücksichtigt. Leider gibt es über die einzelnen Gruppen kein genaues Zahlenmaterial. Von daher kann man sich nur mühsam der Informationen entsprechender Verbände bedienen. Demnach gibt es in Deutschland derzeit circa 1,6 Mil. Rollstuhlfahrer (ohne MS, Schlaganfall und Glasknochen), also etwa 2 Mil. Die Anzahl der Rollatorschieber ist unbekannt. Dagegen liegt die Anzahl der sensorisch eingeschränkten Menschen bei circa 18 bis 20 Mil. Das heißt, jeder zweite Mensch über 65 Jahre ist entweder hör- und / oder sehgeschädigt. Diese Anzahl ist demnach wesentlich größer, bleibt aber bei der baulichen Planung mehr oder weniger unberücksichtigt. Menschen mit einer Sinneseinschränkung benötigen keine Barrierefreiheit, sie brauchen eine Orientierungssicherheit.

 

Damit allen Anforderungen der „Barrierefreiheit“ Rechnung getragen wird, dafür gibt es heute zahlreiche Vorschriften und Verordnungen, die einer entsprechenden Planung und Gestaltung zu Grunde liegen. Architekten und Planer stehen aber vor einer besonderen Herausforderung, wenn es um das Thema Orientierungssicherheit geht. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Architekten benötigen für ihre Arbeit gesunde und gute bis sehr gute Augen. Ansonsten können sie ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Im Umkehrschluss können sie selber nur ganz schwer nachvollziehen, worauf es bei der Umfeldgestaltung, aber auch bei der baulichen und räumlichen Planung ankommt. Sie müssten sich demnach jemanden bedienen, der mit eingeschränkter Sehfähigkeit die Planung begleitet. Hier kommt es im Wesentlichen auf farbliche Gestaltung, klare Beschriftungen, Hindernisse, unterschiedliche und fühlbare Untergründe, Beleuchtung, wiederkehrende Orientierungsmerkmale u. v. m. an. Das, was vermeintlich optisch sehr schön aussieht und architektonisch besonders eindrucksvoll ist, führt bei betroffenen zu einem Spießroutenlauf. Denkt man nur alleine an die wunderschönen Glasarbeiten und an die Bepflanzungen in einem öffentlichen Gebäude, wie einem Krankenhaus oder einer Senioreneinrichtung, so wird man damit dem Zeitgeist sicher gerecht, Der Orientierungssicherheit von sensorisch eingeschränkten Menschen sicher nicht.

 

Auf Grund meiner eigenen, hochgradigen Sehbehinderung, unterstütze ich Krankenhäuser, Senioren- und Reha-Einrichtungen, sowie Wohnungsbaugesellschaften bei der Planung und Gestaltung speziell für diese Zielgruppe.

 

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Bauprodukte:
Barrierefreiheit / Orientierungssicherheit

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