Honorarzonen

HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

Die Honorarzonen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) hat nichts mit geografischen Zonen zu tun. Hier ist kein Preisgefälle zwischen Nord und Süd oder zwischen Ost und West gemeint. Vielmehr drücken die Honorarzonen unterschiedliche Schwierigkeitsgrade bei der Planung einer Immobilie aus.

Die Honorarzonen werden in § 11 und § 12 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt:

Honorarzone I

Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen, das heißt mit

  • sehr geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
  • einem Funktionsbereich,
  • sehr geringen gestalterischen Anforderungen,
  • einfachsten Konstruktionen,
  • keiner oder einfacher technischer Ausrüstung,
  • keinem oder einfachem Ausbau;

Honorarzone II

Gebäude mit geringen Planungsanforderungen, das heißt mit

  • geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
  • wenigen Funktionsbereichen,
  • geringen gestalterischen Anforderungen,
  • einfachen Konstruktionen,
  • geringer technischer Ausrüstung,
  • geringem Ausbau;

Honorarzone III

Die Honorarzonen III und IV sind im Bereich Wohnungsbau üblich. (Anm. d. Redaktion )
Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit

  • durchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
  • mehreren einfachen Funktionsbereichen,
  • durchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
  • normalen und gebräuchlichen Konstruktionen,
  • durchschnittlicher technischer Ausrüstung,
  • durchschnittlichem Ausbau;

Honorarzone IV

Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit

  • überdurchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
  • mehreren einfachen Funktionsbereichen,
  • überdurchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
  • überdurchschnittlichen konstruktiven Anforderungen,
  • überdurchschnittlicher technischer Ausrüstung,
  • überdurchschnittlichem Ausbau;

Honorarzone V

Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen, das heißt mit

  • sehr hohen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
  • einer Vielzahl von Funktionebereichen mit umfassenden Beziehungen,
  • sehr hohen gestalterischen Anforderungen,
  • sehr hohen konstruktiven Anforderungen,
  • einer vielfältigen technischer Ausrüstung mit hohen technischen Ansprüchen,
  • umfangreichem qualitativ hervorragendem Ausbau;